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  • CPL ohne A-UPRT

    Für die Erlangung der Berufspilotenlizenz (CPL) in modularem Training ist ein Advanced Upset Prevention and Recovery Training (A-UPRT) nicht erforderlich.

    Die CPL und Airline Transport Pilot Licence (ATPL) lässt sich bekanntlich integriert oder modular erwerben. Bei der modularen Ausbildung erlangt der Anwärter zunächst die gewöhnliche Privatpilotenlizenz (PPL) und legt auch die hierfür vorgesehenen Prüfungen ab. Sodann fliegt er per Charter oder auf einer eigenen Maschine die erforderlichen Mindeststunden, bereitet sich auf die CPL- oder ATPL-Theorieprüfungen vor und legt diese ab. Anschließend nimmt er weiteren Flugunterricht auch für das Multi-Engine Rating (ME) und Instrument Rating (IR), legt die entsprechenden praktischen Prüfungen ab, und kann sich schließlich die Berufspilotenlizenz ggf. mit ATPL-Theorie („Frozen ATPL“) ausstellen lassen.

    Teil der praktischen IR-Ausbildung ist ein Basic Upset Prevention and Recovery Training (Basic UPRT). Hiervon zu unterscheiden ist das Advanced UPRT (A-UPRT), bei dem es sich um einen gesonderten Kurs mit Theorie- und Praxisteil handelt. Er kann üblicherweise an einem Wochenende abgelegt werden. A-UPRT ist zwingend Teil eines integrierten ATPL-Programms und Voraussetzung eines Type Ratings für Multi-Crew Maschinen.

    Zuletzt forderte das Luftfahrtbundesamt (LBA) ein A-UPRT aber auch für CPL-Bewerber mit modularem Training, wobei die Behörde auf die Verordnung (EU) 1178/2011 verwies. Diese Praxis hielt einer von mir durchgeführten rechtlichen Prüfung nicht stand:

    Anlage 3 der Verordnung verlangt im modularen CPL Lehrgang nur das Basic UPRT. Auch Art. 4b der Verordnung verlangt kein A-UPRT für CPL-Bewerber. Für Berufspiloten für Flugzeuge mit Single-Pilot Operations ist ein A-UPRT also nicht erforderlich.