Zusammen mit Dipl.-Jur. Tobias Pfeiffer habe ich in der ZUR 2025, 223-227 einen rechtswissenschaftlichen Beitrag zur REFUEL-Verordnung (EU) 2023/2405 veröffentlicht. Eine Zusammenfassung:
Die REFUEL-VO verpflichtet Flugkraftstoffanbieter, ihren Kraftstoffen an großen Unionsflughäfen eine steigende Quote nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF) beizumischen, um den CO₂-Ausstoß des Luftverkehrs zu verringern. SAF gelten als klimaneutral, da bei ihrer Produktion atmosphärischer statt fossiler Kohlenstoff verwendet wird. Da es bislang keine marktreife klimaneutrale Flugzeugantriebstechnik gibt, sollen SAF eine Brücke zur Dekarbonisierung des Luftverkehrs bilden.
Die Verordnung sieht eine stufenweise Anhebung der SAF-Quote von 2 % (2025) auf 70 % (2050) vor, inklusive einer Unterquote für synthetische Kraftstoffe. SAF aus Nahrungs- und Futterpflanzen sind ausgeschlossen. Flughäfen müssen gemäß Art. 6 der Verordnung Infrastruktur und Personal zur Verfügung stellen, um die SAF-Versorgung sicherzustellen.
Luftfahrzeugbetreiber werden einem Tankering-Verbot unterworfen: Mindestens 90 % des für Flüge von EU-Flughäfen benötigten Treibstoffs muss vor Ort aufgenommen werden. So soll vermieden werden, dass Airlines unnötig viel (günstigeren) SAF-freien Treibstoff an Nicht-EU Flughäfen tanken, was durch ein höheres Gewicht zusätzliche Emissionen verursachen würde.
Ausnahmen von der 90 %-Regel bestehen bei Sicherheitsanforderungen, betrieblichen Bedürfnissen oder geografischen Besonderheiten. Airlines müssen entsprechende Unterschreitungen begründen und dokumentieren. Die Regelung wirkt sich auf den Wettbewerb aus: Betreiber mit vielen innereuropäischen Verbindungen können die 10% Ausnahme vom Tankering-Verbot deutlich effektiver nutzen, da die Pflicht flughafen- und nicht streckenbezogen gilt.
Die Verordnung ergänzt das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) und das ICAO-System CORSIA. SAF dürfen auf die CORSIA-Minderungspflicht angerechnet werden; sie gelten im EU-ETS als CO₂-neutral mit einem Emissionsfaktor von null. Zur Kompensation der höheren Kosten von SAF erhalten Airlines zwischen 2024 und 2030 bis zu 20 Millionen zusätzliche EUA für die Emissionen des konventionellen Kraftstoffs, was effektiv zu einer Doppelanrechnung der Minderung führt, aber die Kosten des Markthochlaufs in Grenzen halten soll.